Quelle: Mittelstand Nachrichten
E-Mail Marketing – die rechtlichen Bedingungen
E-Mail Marketing steckt voller rechtlicher Tücken und
Fallstricke und erfordert gründliche juristische Kenntnisse. Vor allem
was den Datenschutz und die Einwilligung des zu Werbezwecken
Angeschriebenen betrifft, sind gerade in Deutschland die rechtlichen
Bestimmungen sehr streng. Zudem ist die Rechtslage im E-Mail-Marketing
ständig im Fluss und teilweise widersprüchlich. Wer sich vorbeugend
umfangreich absichert, geht rechtlich auf Nummer Sicher.
IT-Recht für E-Mail Marketing ständig im Wandel.
Das professionelle E-Mail Marketing steht
in Deutschland rechtlich auf zwei Säulen: Einwilligung des Empfängers
und Datenschutz. Wer diese Grundpfeiler des deutschen IT-Rechts
missachtet, riskiert rechtlichen Ärger mit Kunden und Geschäftspartnern,
Konkurrenten und auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälten. Im
Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für IT-Recht die Rahmenbedingungen
abklopfen und die E-Mails auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin
abklopfen. Ein ständiges Up-daten der eigenen rechtlichen Kenntnisse in
Sachen E-Mail Marketing erspart juristischen und finanziellen Ärger.
Einverständniserklärung und Datenschutz auch bei B2B
Seit Dezember 2012 ist eine aktuelle Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz
in Kraft, die die Strenge des deutschen Datenschutzes auch für
E-Mail-Marketing noch einmal eindeutig bekräftigt. Unterschieden wird
dabei von Anmeldungen zu Newslettern, Folge-Mails und der Verwertung von
Bestandsdaten aus E-Mails zu Werbezwecken. Die strengen Vorgaben gelten
nicht nur bei der Gewinnung und Pflege von Privatkunden (B2C), sondern
auch im E-Mail-Verkehr mit Geschäftspartnern (B2B). Im Klartext heißt
das, ein Unternehmen darf einem anderen nicht unaufgefordert Mails zu
Werbezwecken senden. Dagegen könnte sich der unfreiwillig Angemailte
ebenso erfolgreich wehren wie ein Privatkunde. Die
Einverständniserklärung ist somit das A und O, um ein wie auch immer
geartetes E-Mail Marketing rechtlich abgesichert betreiben zu können.
Keine Namen und Adressen per E-Mail sammeln
Neben der Einverständniserklärung ist der Datenschutz in jedem Fall
beim E-Mail Marketing zu beachten. So dürfen persönliche Daten wie Name
und Adresse für die Zusendung eines Newsletters nicht von der Angabe von
Name, Adresse und anderen Daten abhängig gemacht werden. Die
E-Mail-Adresse muss genügen. Rechtlich problematisch wird es, wenn es um
Folge-Mails, Nachfragen wegen Feedback und Wiederverwertung der Daten
nach Monaten oder Jahren per E-Mail geht. Da hier deutsche Gerichte sehr
unterschiedlich entscheiden und die Rechtslage nicht eindeutig ist, ist
die anzukreuzende Einverständniserklärung so umfangreich und jede Form
von E-Mail Marketing mit einschließend zu gestalten.